1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf (die «AGB») gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der ARC Manufacturing AG (CHE-460.691.591), einer nach Schweizer Recht gegründeten Gesellschaft mit Sitz in Industriestrasse 6, 6930 Wattwil (SG), Schweiz («ARC»), und ihren Kunden (jeweils ein «Kunde»; ARC und der Kunde zusammen die «Parteien» und jeweils einzeln eine «Partei»).
1.2
Diese AGB gelten in Verbindung mit der/den vom Kunden aufgegebenen und von ARC schriftlich genehmigten Bestellung(en), einschliesslich ihrer Anhänge und Anlagen (jeweils eine «Bestellung»), die zusammen den Kaufvertrag zwischen den Parteien (der «Vertrag») bilden. Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der Bestellung, ihren Anhängen und Anlagen und diesen AGB haben diese Dokumente in der folgenden absteigenden Reihenfolge Vorrang:
-
das Bestellformular;
-
das Formular zum Haftungsausschluss;
-
die Anhänge und/oder Zeichnungen des Bestellformulars (unter Ausschluss jeglicher anderer Bedingungen, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden); und diese AGB.
1.3
Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten ausschliesslich diese AGB, und alle anderen Bedingungen, insbesondere die Geschäftsbedingungen des Kunden, sind ausgeschlossen und gelten nicht.
1.4
ARC behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. ARC wird den Kunden über solche Änderungen auf geeignete Weise informieren, unter anderem per E-Mail oder durch Veröffentlichung der geänderten AGB auf der ARC-Website. Der Kunde ist verpflichtet, die ARC-Website regelmässig zu überprüfen. Wenn ARC nicht innerhalb von 30 (dreissig) Kalendertagen nach der Benachrichtigung des Kunden einen schriftlichen Widerspruch erhält, gelten die geänderten AGB als vom Kunden vorbehaltlos genehmigt.
3.
Angebote und Bestellungen
3.1
Die Kostenschätzungen, Angebote und/oder Preisangaben von ARC dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und sind für ARC nicht bindend. Nach Eingang einer Bestellung vom Kunden erstellt ARC eine Auftragsbestätigung, in der die Bedingungen des Vertragsverhältnisses geregelt sind. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn die Auftragsbestätigung eingegangen ist.
3.2
Jede mündliche Vereinbarung oder Zusage bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ARC. ARC-Angebote sind dreissig (30) Kalendertage lang gültig.
6.
Preise und Zollformalitäten
6.1
Der Preis für die Arbeit und/oder die Waren ist im entsprechenden Bestellformular angegeben (der «Preis»).
6.2
Die von ARC angegebenen oder ausgewiesenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD) und «Ex Works» («EXW», Incoterms 2021). Sofern von den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, sind die Preise geschätzt oder netto angegeben, und dies insbesondere ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), Lieferung, Lieferkosten, Verpackungskosten, Versicherungskosten, Expressdienstkosten und gegebenenfalls Zollgebühren. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen und werden bei Lieferung der Arbeit und/oder Waren in Rechnung gestellt.
6.3
Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ARC können andere Bedingungen wie z. B. Versicherungen berücksichtigt werden, sofern dem Kunden dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
7.1
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind 100 % des Preises innerhalb von 30 (dreissig) Tagen ab dem Datum der von ARC ausgestellten Rechnung vom Kunden zu zahlen.
7.2
Wenn der Kunde mit einer oder mehreren Rechnungen im Rückstand ist, berechnet ARC beginnend 30 (dreissig) Kalendertage nach dem Rechnungsdatum, Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat.
8.1
Die Bestellung und ihre Anhänge und/oder Pläne definieren das Datum und den Ort der Lieferung/Leistung der Produkte und/oder Dienstleistungen, die Teil der Arbeit und/oder Waren sind.
8.2
Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, ist der vereinbarte Liefertermin der Tag, an dem die Arbeit und/oder Waren das Gelände von ARC verlassen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn ARC die betreffenden Arbeiten und/oder Waren zum vereinbarten Termin an den Kunden oder den Spediteur übergibt.
8.3
Wenn die Arbeit und/oder Waren die Lieferung von technischen und/oder Qualitätsdokumentationen beinhalten, sind diese Dokumentationen integraler Bestandteil der Arbeit und/oder Waren.
8.4
Wenn ARC eine Lieferfrist aus einem anderen Grund als vorsätzlichem Verschulden von ARC (z. B. Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden oder Verschulden eines Dritten) nicht einhalten kann, wird die Lieferfrist auf angemessene Weise verlängert und ARC haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden entstehen.
8.5
Wenn ARC eine Lieferfrist aus einem anderen Grund als vorsätzlichem Verschulden von ARC (z. B. Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden oder Verschulden eines Dritten) nicht einhalten kann, wird die Lieferfrist auf angemessene Weise verlängert und ARC haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden entstehen.
9.1
Wenn die Arbeit und/oder Produkte von ARC vom Kunden in seine eigenen Produkte integriert werden, stellt ARC ICDs (Interface Control Drawings) zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die hergestellten Produkte mit den externen Schnittstellen gemäss den Spezifikationen des Kunden übereinstimmen. Diese Aufgabe sollte als Teil der Dienstleistungen von ARC betrachtet werden.
9.2
Der Kunde verpflichtet sich, ARC die für die Ausführung der Aufgaben in der Bestellung erforderlichen technischen Daten zur Verfügung zu stellen und diese zu vereinbaren, bevor ARC mit der Herstellung der bestellten Arbeit und/oder Waren beginnen kann. Werden die angeforderten Daten nicht rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung gestellt, hat dies direkte Auswirkungen auf die Fähigkeit von ARC, einen vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Eine solche Situation würde ARC von der Einhaltung dieser ursprünglichen Lieferfrist entbinden.
9.3
Der Kunde verpflichtet sich, ARC die für die Ausführung der Aufgaben in der Bestellung erforderlichen technischen Daten zur Verfügung zu stellen und diese zu vereinbaren, bevor ARC mit der Herstellung der bestellten Arbeit und/oder Waren beginnen kann. Werden die angeforderten Daten nicht rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung gestellt, hat dies direkte Auswirkungen auf die Fähigkeit von ARC, einen vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Eine solche Situation würde ARC von der Einhaltung dieser ursprünglichen Lieferfrist entbinden.
10.
Übergang von Eigentum und Risiko
10.1
Der Übergang von Eigentum und Risiko an den Produkten, die Teil der Arbeit und/oder Waren sind, auf den Kunden erfolgt bei Lieferung dieser Produkte an den im Bestellformular definierten Lieferort.
10.2
Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als 30 (dreissig) Kalendertage, hat ARC Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die Lagerung der Waren.
10.3
Der Kunde trägt die mit der Arbeit und/oder den Waren verbundenen Risiken im Falle einer Verzögerung, auch wenn die Arbeit und/oder die Waren von ARC gelagert werden.
11.1
Alle von ARC gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ARC.
11.2
Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten für eine angemessene Lagerung der Waren zu sorgen und sie gegen Feuer, Diebstahl, Überschwemmung oder andere Risiken zu schützen, solange ARC Eigentümer der Waren ist.
11.3
Alle Werkzeuge oder Instrumente, ob Standard- oder Sonderanfertigungen, die für die Herstellung von ARC-Produkten hergestellt werden, bleiben ausschliessliches Eigentum von ARC. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde diese Werkzeuge oder Instrumente teilweise oder vollständig bezahlt hat.
12.
Untervergabe und Abtretung
12.1
ARC behält sich das Recht vor, die Dienste von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, um die Arbeit auszuführen und/oder die Waren zu liefern.
12.2
ARC ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an eines seiner verbundenen Unternehmen abzutreten.
12.3
Der Kunde darf seine jeweiligen Rechte oder Pflichten hierunter und/oder gemäss dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ARC weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen oder delegieren. Jede Abtretung, Übertragung oder Delegierung, die ohne eine solche Vereinbarung erfolgt, ist nichtig.
13.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeit und/oder Waren bei Erhalt vollständig und sorgfältig zu prüfen sowie ARC unverzüglich, jedoch innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt der von ARC gelieferten Arbeit und/oder Waren, schriftlich über etwaige Mängel, Schäden, fehlende Artikel oder Probleme zu informieren. Wenn keine schriftliche Mitteilung an ARC gesendet wird, gelten die Arbeit und/oder Waren als abgenommen.
13.2
Falls der Kunde einen Mangel oder ein Problem gemäss Artikel 13.1 meldet, legt ARC die Massnahmen fest, die zur Behebung des Problems ergriffen werden sollen. Ohne die Genehmigung von ARC wird kein Produkt zurückgesendet.
13.3
Geringfügige Abweichungen bei Materialien, Oberflächen und Farben, die auf die Art des Herstellungsprozesses zurückzuführen sind sowie die Leistungsfähigkeit der Arbeit und/oder Waren nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu Ansprüchen und gelten nicht als Mängel. Arbeit und/oder Waren, die auf Gewichtsbasis gekauft werden, unterliegen den üblichen Mengenabweichungen, die in der Industriepraxis anerkannt sind. Bei Zweifeln hinsichtlich geringfügiger Abweichungen sollte sich der Kunde an ARC wenden, um weitere Erläuterungen zu erhalten.
13.4
Alle ARC infolge von Prüfungen oder Ablehnungen, die gemäss diesen Bestimmungen durchgeführt werden, entstehenden Kosten und Schäden sind vom Kunden zu tragen.
14.1
ARC gewährleistet dem Kunden, dass seine Arbeit den Angaben auf dem Bestellformular entspricht und mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausgeführt wurde. Wenn ein bestelltes Produkt eine begrenzte Haltbarkeit hat, muss das Material auf jedem Behälter mit der entsprechenden Spezifikation, der Chargennummer, dem Herstellungsdatum und dem Verfallsdatum gekennzeichnet werden.
14.2
Die vorstehende Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung von ARC in Bezug auf diese Produkte. Alle anderen Gewährleistungen, ausdrücklich oder stillschweigend, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck oder Gewährleistungsansprüche, die sich aus Informationen in Katalogen, Broschüren oder anderen schriftlichen oder mündlichen Erklärungen ergeben, werden hiermit ausgeschlossen. Die Haftung von ARC für Gewährleistungsverletzungen beschränkt sich ausschliesslich auf den Ersatz defekter Arbeit und/oder Waren, die an das Werk von ARC zurückgesendet werden müssen, wobei die Transportkosten vom Kunden zu tragen sind. Wenn ein Gewährleistungsanspruch nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen ab Lieferdatum gemeldet und eine genaue Beschreibung der Art des Defekts vorgelegt wird, verzichtet der Kunde auf alle Ansprüche in Bezug auf diese Waren. Das Vorstehende stellt das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Haftung von ARC im Rahmen dieser Gewährleistung dar.
14.3
Der Gewährleitungszeitraum beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferdatum.
14.4
ARC gewährleistet die Arbeit und/oder Waren nur für den Zweck, für den sie bestimmt sind. ARC geht davon aus, dass qualifiziertes und geschultes Personal seine Arbeit und/oder Waren verwendet. ARC übernimmt keine Haftung für eingegangene Produktionsdaten und -aufträge, wenn diese auf unvollständige, falsche oder verschleierte Daten zurückzuführen sind. Es wird keine Gewährleistung übernommen, wenn die in dieser Klausel 14.4 genannten Punkte nicht eingehalten werden.
14.5
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus einer Montage nach Lieferung, ungenügender Installation, Nichtbeachtung von Installationsvorschriften und Betriebsbedingungen, übermässiger Beanspruchung der Teile über die von ARC empfohlene Leistung, nachlässiger oder unsachgemässer Behandlung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. ARC haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen Dritter verursacht wurden. Darüber hinaus erlischt die Gewährleistung sofort, wenn der Kunde selbst oder ein nicht von ARC autorisierter Dritter die gelieferten Gegenstände ohne schriftliche Zustimmung von ARC repariert.
14.6
Die Feststellung eines Mangels entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Hat der Kunde einen Mangel festgestellt, darf er ausserdem nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von ARC über die Waren verfügen.
14.7
Die Gewährleistung erstreckt sich in keinem Fall über den Nettowert des gelieferten Artikels hinaus. Prototyp-Produkte sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
16.1
Der Kunde verpflichtet sich, ARC von allen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben oder Urteilen freizustellen, die ganz oder teilweise, direkt oder indirekt aus der Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit des Kunden oder seiner Kunden, Vertreter, Mitarbeiter oder Gäste in Bezug auf die Nutzung der von ARC gelieferten Arbeit und/oder Waren resultieren.
16.2
Die Schadloshaltung umfasst alle Kosten, Anwaltshonorare und sonstigen Aufwendungen, die ARC zur Abwehr solcher Ansprüche entstehen oder die ARC gezahlt hat oder die ARC auferlegt wurden.
17.1
Alle Konzepte, Entdeckungen, Erfindungen, Entwicklungen, Forschungen, Technologien, geistigen Arbeiten, Geschäftsgeheimnisse, Software, Firmware, Inhalte, Materialien, Werkzeuge, Prozesse, Techniken, Kenntnisse, Daten, Pläne, Geräte, Apparaturen, Spezifikationen, Designs, Prototypen, Schaltungen, Schaltpläne, Algorithmen, Programme, Codes, Dokumentationen, Kataloge, Broschüren, Illustrationen oder anderen materiellen oder immateriellen Materialen oder Informationen unabhängig davon, ob sie patentiert, entwickelt, im Besitz oder anderweitig geschützt sind (zusammen „geistiges Eigentum“), die von ARC geschaffen, entdeckt, entwickelt, besessen oder kontrolliert wurden, bleibt jederzeit Eigentum von ARC.
17.2
Der Kunde behandelt sämtliches geistiges Eigentum als vertrauliche Informationen (wie unten definiert).
17.3
ARC ist Eigentümer des geistigen Eigentums seiner Herstellungsverfahren und Zeichnungen. ARC behält sich das Recht vor, seine eigenen Zeichnungen zu vervielfältigen. Sofern hierin oder im Vertrag nicht anders angegeben, darf weder hierin oder im Vertrag noch durch die Lieferung eines Produkts durch ARC oder die Erbringung einer Dienstleistung durch ARC davon ausgegangen werden, dass dem Kunden Rechte oder Lizenzen an den geistigen Eigentumsrechten von ARC gewährt werden.
17.6
Der Kunde muss ARC in Bezug auf alle Verluste, Schäden, Haftungen, Klagen, Prozesse, Ansprüche, Verfahren, Forderungen, Kosten und Ausgaben schadlos halten und vollumfänglich entschädigen, die aufgrund einer Verletzung, eines Verstosses, eines angeblichen Verstosses oder einer angeblichen Verletzung eines Patents, eines Designs, einer Marke, eines Namens, eines Urheberrechts oder eines anderen geschützten Rechts eines Dritten in Bezug auf die Arbeit und/oder die Waren, die laut diesen AGB verkauft werden, und alle anderen Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Waren, Verfahren, Arbeiten, Materialien, Gedanken oder Methoden, die vom Kunden oder in dessen Auftrag verwendet oder bereitgestellt werden, entstehen oder anfallen können.
17.7
Der Kunde darf keine geistigen Eigentumsrechte, die ihm gehören oder gehören könnten und die für die im Zusammenhang mit der Bestellung verwendeten oder gelieferten Arbeiten und/oder Waren gelten, gegenüber ARC oder den Kunden von ARC geltend machen oder an Dritte übertragen.
17.8
ARC haftet nicht für falsche, widersprüchliche oder unvollständige Angaben des Kunden; alle sich daraus ergebenden Folgen gehen zu Lasten des Kunden.
18.1
«Vertrauliche Informationen» bezeichnet und umfasst alle geschützten und/oder nicht-öffentlichen Informationen und Materialien, die ARC dem Kunden offenlegt oder die der Kunde anderweitig in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält oder erlangt, sei es in technischer, kommerzieller, finanzieller oder sonstiger Hinsicht (in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger Form), einschliesslich aller Dokumente in jeglicher Form oder in jedem Entwicklungsstadium, sowie alle anderen Gegenstände, Materialien oder Informationen, die als geschützt oder vertraulich, finanziell oder anderweitig (in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger Form), einschliesslich in jeglicher Form oder in jedem Entwicklungsstadium, sowie alle anderen Themen, Materialien oder Informationen, die als geschützt oder vertraulich gelten und/oder nach einem Gesetz, das Rechte an geistigem Eigentum vorsieht oder schafft, geschützt sind. Informationen und Materialien werden unabhängig von der Form oder Art ihrer Offenlegung oder davon, ob sie als «vertraulich» oder ähnlich gekennzeichnet sind, als vertraulich betrachtet. Zu den vertraulichen Informationen gehören Informationen, die auf der Grundlage vertraulicher Informationen erstellt wurden.
18.2
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, für die der Kunde nachweisen kann, dass sie: (a) vom Kunden entdeckt oder erstellt wurden oder sich vor dem Erhalt von ARC im Besitz des Kunden befanden; (b) ohne Verschulden des Kunden öffentlich verfügbar sind oder werden; (c) der Kunde in gutem Glauben von einem Dritten erhalten hat, der gegenüber ARC keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt; (d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder eines Gerichtsverfahrens offengelegt werden müssen (in diesem Fall muss der Kunde ARC unverzüglich benachrichtigen, damit ARC die vertraulichen Informationen offenlegen kann); (d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder eines Gerichtsverfahrens offengelegt werden müssen (in diesem Fall muss der Kunde ARC unverzüglich benachrichtigen, damit ARC die Möglichkeit hat, einer solchen Offenlegung zu widersprechen); oder (e) vom Kunden auf unabhängige Weise und ohne Nutzung oder Inanspruchnahme der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, wie dies durch schriftliche Unterlagen belegt ist. Der Kunde muss nachweisen, dass die Informationen oder Materialien unter einen der oben genannten Ausschlüsse fallen.
18.3
Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der von ARC im Rahmen des Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen zu wahren. Der Kunde wird (i) die vertraulichen Informationen von ARC nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ARC an Dritte weitergeben, (ii) die vertraulichen Informationen von ARC nur für die Zwecke des Vertrags und wie im Vertrag vorgesehen verwenden und (iii) die Zusammensetzung oder den zugrunde liegenden Code oder andere Informationen aus den vertraulichen Informationen von ARC nicht kopieren oder zurückentwickeln, zurückkompilieren oder versuchen, diese abzuleiten. Der Kunde wird keine vertraulichkeitsbezogenen, geschützten oder ähnliche Kennzeichnungen von den vertraulichen Informationen entfernen. Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, unter den gegebenen Umständen angemessene Massnahmen zu ergreifen, um die Geheimhaltung und Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu schützen.
18.4
Der Kunde ist für die Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung durch seine jeweiligen Mitarbeiter und Vertreter verantwortlich. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er mit diesen Mitarbeitern und Vertretern die erforderlichen Vereinbarungen getroffen hat oder treffen wird, um seine jeweiligen Vertraulichkeitsverpflichtungen hierunter zu erfüllen.
18.5
Bei Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung aus beliebigem Grund oder auf vorherige Aufforderung von ARC muss der Kunde nach Wahl von ARC alle Originale und Kopien der vertraulichen Informationen von ARC zurückgeben oder vernichten oder im Falle von vertraulichen Informationen, die auf elektronischen, magnetischen oder digitalen Medien gespeichert sind, alle bereitgestellten Materialien (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Arbeitspapiere, die vertrauliche Informationen oder Auszüge daraus enthalten), die vertrauliche Informationen enthalten, löschen oder unleserlich machen.
18.6
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen hierunter gelten auch nach Beendigung oder Kündigung des Vertrags aus beliebigem Grund auf unbestimmte Zeit fort.
18.7
Spezifische Geheimhaltungsvereinbarungen, die zwischen den Parteien geschlossen wurden, gelten und bleiben unberührt
19.
Einhaltung von Export- und Importgesetzen, -vorschriften und -lizenzen
19.1
Der Kunde gewährleistet, dass er alle für die Nutzung der Arbeit und/oder Waren (falls zutreffend) erforderlichen Genehmigungen oder Berechtigungen erhalten hat und jederzeit besitzen wird. In dieser Hinsicht wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Kodizes und Standards einhalten.
19.2
Wenn die Umsetzung des Vertrags von Export- oder Importlizenzen/-genehmigungen abhängig ist, muss der Kunde rechtzeitig alle diese Lizenzen/Genehmigungen für alle betroffenen Liefergegenstände einholen und die entsprechenden Unterlagen vorbereiten und einreichen sowie alle dafür erforderlichen Formalitäten erledigen.
21.
Unabhängiger Vertragspartner
21.1
Der Kunde ist zu jeder Zeit ein unabhängiger Vertragspartner und kein Vertreter, Partner oder Joint-Venture-Partner von ARC und nichts im Vertrag soll so ausgelegt werden, dass eine Agentur-, Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung zwischen den Parteien entsteht. Die Parteien und ihre jeweiligen Vertreter sind nicht befugt, die andere Partei an eine Verpflichtung oder Vereinbarung zu binden oder zu verpflichten, noch für die andere Partei zu sprechen, sie zu vertreten oder sie in irgendeiner Weise zu verpflichten
22.1
ARC gerät nicht in Verzug aufgrund einer Verzögerung bei der Erfüllung oder Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder dem Vertrag, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung hervorgerufen wurde durch Streiks, Arbeitskämpfe, Embargos, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Naturkatastrophen, aussergewöhnlich schwere Wetterbedingungen, Überschwemmungen, Erdbeben, Brände, Explosionen, Stromstösse, höhere Gewalt oder Staatsfeinde, Kriege, Unruhen, Aufstände, terroristische Handlungen oder Drohungen, Transportprobleme, Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., Import-, Export- und Transitbeschränkungen, Devisenbeschränkungen für internationale Zahlungen, Rohstoff- und Energieknappheit, Betriebsunterbrechungen oder andere Ereignisse, die auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle von ARC liegen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen, die durch Prioritäten oder Vorschriften der Regierung verursacht werden, Verzögerungen bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen oder der Widerruf solcher Genehmigungen), sowie andere Ereignisse höherer Gewalt, die nach geltendem Recht allgemein anerkannt sind („höhere Gewalt“). Für die Dauer eines solchen Falls höherer Gewalt unternimmt ARC alle angemessenen Schritte, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder der Vereinbarung auf andere Weise zu erfüllen, und nimmt in jedem Fall seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder der Vereinbarung unverzüglich wieder auf, sobald der Fall höherer Gewalt beendet ist.
23.
Verzicht und Unteilbarkeit
23.1
Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines ARC zustehenden Rechts durch ARC stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar und entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen.
23.2
Die einmalige oder partielle Ausübung eines Rechts, einer Befugnis, eines Vorrechts oder eines Rechtsmittels durch ARC schliesst die spätere Ausübung oder Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht aus.
23.3
Die Rechte, Befugnisse und Rechtsmittel von ARC gemäss diesen AGB sind kumulativ und schliessen keine Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel aus, die gesetzlich oder anderweitig vorgesehen sind
23.4
Die Parteien vereinbaren, dass, wenn ein Teil des Vertrags und/oder der Bestellung nach einem Gesetz oder einer Rechtsvorschrift in einer Gerichtsbarkeit für ungültig, nichtig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig erklärt wird, die Rechtmässigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags und/oder der Bestellung in dieser Gerichtsbarkeit davon nicht berührt wird und die Rechtmässigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser AGB in keiner anderen Gerichtsbarkeit berührt wird.
25.
Geltendes Recht und Beilegung von Streitigkeiten
25.1
Diese AGB und der Vertrag unterliegen dem materiellen Schweizer Recht und sind nach diesem auszulegen, und dies ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
25.2
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertrag ergeben, einschliesslich der Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung derselben unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte von St. Gallen, Schweiz.